Wichtige Aspekte des Zaunbaus im KRITIS-Dachgesetz
- Physische Sicherheit: Das Gesetz schreibt umfangreiche physische Schutzmaßnahmen vor, einschließlich Zäunen, Toren, Barrieren und Zutrittskontrollen, um unbefugten Zugang zu verhindern.
- All-Gefahren-Ansatz: Die Sicherheitsmaßnahmen müssen alle denkbaren Risiken abdecken, wie z. B. Sabotage, Terroranschläge, menschliches Versagen oder Naturkatastrophen.
- Risikobewertung: Die konkreten Anforderungen an Zäune (z. B. Höhe, Material, zusätzliche Sicherungen) hängen von der individuellen Risikobewertung des jeweiligen Objekts ab. Dabei werden Faktoren wie das „Angriffsprofil“, das „Überwindungsprofil“ (Übersteigen, Untergraben etc.) und die „Überwindungszeit“ berücksichtigt.
- Mindestanforderungen: Allgemein wird eine Mindesthöhe von 2,2 Metern gefordert, wobei in bestimmten Bereichen mit Übersteigschutz (wie z. B. abgewinkelten Auslegern oder Stacheldraht) zu rechnen ist.
- Zusätzliche Maßnahmen: Zusätzlich zu Zäunen können weitere Maßnahmen wie Videotechnik, Einbruchmeldeanlagen, Zutrittskontrollsysteme und Detektionssysteme erforderlich sein.
- Umsetzung: Betreiber kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, einen Sicherheitsplan zu erarbeiten und entsprechende Resilienzmaßnahmen zu ergreifen.
Link zum Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

